Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Seminaren, Tagungen, Kongressen und Symposien der Vermögensakademie GmbH, München.
2 Anmeldung
2.1 Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Annahme durch die Vermögensakademie GmbH zustande.
2.2 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
2.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.4 Es ist grundsätzlich möglich, von der Veranstaltung zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Sofern bei einer Veranstaltung bzw. einer Anmeldebestätigung nichts anderes vermerkt ist, gilt diesbezüglich:
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen und muss bis spätestens 15 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Datum des Poststempels bei Eingang der Abmeldung. Bei der Abmeldung zwischen dem 14. und 3. Arbeitstag vor der Veranstaltung werden 50% der Teilnehmergebühr oder die in der Anmeldebestätigung genannte Summe zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
2.5 Sofern Kosten für Verpflegung in der Teilnahmegebühr enthalten sind, sind diese bei einer Abmeldung innerhalb der letzten 15 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vom zurücktretenden Teilnehmer vollständig zu zahlen.
2.6 Soweit die Vermögensakademie GmbH für den Teilnehmer eine Zimmerreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Die Vermögensakademie GmbH ist nur Vermittler. Änderungen bzw. Stornierungen sind vom Teilnehmer selbst vorzunehmen. Sollte der Vermieter daraus Kosten geltend machen, trägt diese der Teilnehmer.
2.7 Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme besteht bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen nicht.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzüge vor Veranstaltungsdurchführung bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin auf das angegebene Konto zu überweisen.
3.2 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme, die Veranstaltungsunterlagen sowie weitere in der Anmeldebestätigung näher bezeichnete Leistungen ( z.B. Pausengetränke, Mittagessen etc. ). Die Teilnehmergebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Teilnehmer gesondert zu tragen.
3.3. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden, mit der Folge, dass jeder Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung besucht. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.
4. Durchführung
4.1 Die Veranstaltungen finden in ausgesuchten Tagungshotels statt. Die Unterbrin¬gung der Teilnehmer kann zu Sonderkonditionen auf eigene Rechnung erfolgen. Zur Begleichung der Übernachtungskosten muss beim Ein- / Auschecken im Hotel eine Kreditkarte oder alternativ eine Kostenübernahmeerklärung des Unternehmens vorliegen.
4.2 Die Vermögensakademie GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund ( z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl ) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsge¬bühr wird in diesem Fall erstattet, soweit nicht in angemessenem Zeitraum eine Er¬satzveranstaltung angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausge¬schlossen.
4.3 Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
4.4 Ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechti¬gen nicht zur Minderung des Entgelts.
5. Inhouse - / Exclusivseminare
Auf Wunsch führen wir auch Seminare für Ihr Unternehmen in Ihrem Hause ( Inhouse-Seminare ) durch. Voraussetzung dafür ist, dass ein ge¬eigneter Raum mit dem nötigen Equipment kostenlos zur Verfügung ge¬stellt wird.
6. Unterrichtsmaterial
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver¬vielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterla¬gen ist nur mit ausdrück¬licher schriftlicher Zustimmung der Vermögens¬akademie GmbH gestattet.
7. Haftung
7.1 Die Vermögensakademie GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund ( z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung ) nur in folgendem Umfang:
• bei Vorsatz in voller Höhe;
• bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;
• in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und bei Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden bleibt unberührt. Der Vermögensakademie GmbH steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
7.2 Die Vermögensakademie GmbH haftet nicht für Beschädigungen, Ver¬lust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
7.3 Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Vermögensakademie GmbH.
7.4 Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Vermögensakademie GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und der Durchführung der jeweiligen Veranstal¬tung.
8. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung unsererseits wirksam.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsort ist Bonn.
Stand: AGB 13.11.2008
